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   BGH, 25.10.1991 - V ZR 225/90   

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https://dejure.org/1991,2006
BGH, 25.10.1991 - V ZR 225/90 (https://dejure.org/1991,2006)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1991 - V ZR 225/90 (https://dejure.org/1991,2006)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1991 - V ZR 225/90 (https://dejure.org/1991,2006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmängelhaftung - Sachmängelhaftung - Abgrenzung der Haftungsarten - Grundstücksverkauf - Eintritt des Käufers in Pflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 434
    Rechtsmangelhaftung des Grundstücksverkäufers bei bindendem Mietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht vor leichtfertigen Zusagen beim Verkauf von vermieteten Wohnungen (IBR 1992, 465)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 201
  • DNotZ 1992, 655
  • WM 1991, 2166
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Die Verpflichtung des Verkäufers aus § 434 BGB, den Kaufgegenstand frei von Rechten Dritter zu verschaffen, erstreckt sich bei einem Grundstückskauf auch auf ein bestehendes Mietverhältnis (Senat, Urt. v. 25. Oktober 1991, V ZR 225/90, NJW-RR 1992, 201, 202; Urt. v. 8. November 1991, V ZR 139/90, NJW 1992, 905; Urt. v. 24. Oktober 1997, V ZR 187/96, NJW 1998, 534).
  • BGH, 24.10.2000 - X ZR 15/98

    Bauschuttsortieranlage; Rechtsmangel einer Kaufsache bei Patentverletzung

    Für die Anwendung der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Vorschrift des § 326 BGB spricht, daß außerhalb von Schutzrechtsverletzungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes danach differenziert wird, ob der Rechtsmangel behebbar ist (dann § 326 BGB) oder nicht (dann § 325 BGB; BGH, Urt. v. 25.10.1991 - V ZR 225/90, NJW-RR 1992, 201, 202; Urt. v. 17.5.1991 - V ZR 92/90, NJW 1991, 2700/2701).
  • BGH, 24.10.1997 - V ZR 187/96

    Gewährleistung für Rechtsmängel eines Grundstücks bei Ausübung der

    bb) Die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist auch dann entbehrlich, wenn der Schuldner durch sein Verhalten die endgültige Weigerung zum Ausdruck bringt, seine Pflicht zur Beseitigung des Rechtsmangels zu erfüllen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1991, V ZR 225/90, WM 1991, 2166, 2167; vom 19. Oktober 1988, VIII ZR 22/88, NJW 1989, 451, 452).
  • BGH, 12.10.2001 - V ZR 220/00

    Umfang des Treuhandauftrags des Notars bei Hinterlegung des Kaufpreises im Rahmen

    Nicht zu beanstanden ist die Auffassung des Berufungsgerichts, mit der Hinterlegung des dafür vorgesehenen Kaufpreisteils sei die Beklagte von der Verpflichtung befreit, Leistungshandlungen zum Zwecke der Beseitigung der eingetragenen Sicherungshypothek (§ 434 BGB; zum Rechtscharakter der Mangelbeseitigungspflicht als - primäre - Leistungspflicht vgl. Senat, Urt. v. 25. Oktober 1991, V ZR 225/90, WM 1991, 2166 f) vorzunehmen.
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 90/00

    Kauf von Eigentumswohnungen - sittenwidriger Vertrag - vorvertragliches

    Verlangt der Grundstückskäufer bereits vorprozessual Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückauflassung - Schreiben vom 18.9.1997, Anlage A 25 - und lehnt der Verkäufer dieses ab - Schreiben vom 3.11.1997, Anlage A 26 -, so kommt er durch das wörtliche Angebot im Zahlungsantrag mit Klagezustellung in Annahmeverzug (BGH NJW-RR 1992, 201; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rdn 145).
  • OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98

    Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung

    Sie müssen über § 326 BGB erst die Voraussetzungen hierfür schaffen, mithin einer sich im Verzug befindenden Beklagten eine Nachfrist zur vollständigen Eigentumsverschaffung mit Ablehnungsandrohung, setzen (§ 326 Abs. 1 BGB ; BGH WM 1984, 214, 215; NJW 1991, 2700, 2701; NJW-RR 1992, 201, 202; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 348; OLG Hamm OLGR 1995, 230, 231; Staudinger/Köhler, BGB , 13. Bearb., § 440 , Rdn. 12; H. P. Westermann, in: MünchKomm- BGB , 3. Aufl., §§ 440, 441, Rdn. 2; Jauernig/Vollkommer, § 440, Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 31.05.2001 - 22 U 90/00

    Ersatz des Schadens aus einem Grundstückskaufvertrag wegen sittenwidriger

    Verlangt der Grundstückskäufer bereits vorprozessual Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückauflassung - Schreiben vom 18.9.1997, Anlage A 25 - und lehnt der Verkäufer dieses ab - Schreiben vom 3.11.1997, Anlage A 26 -, so kommt er durch das wörtliche Angebot im Zahlungsantrag mit Klagezustellung in Annahmeverzug (BGH NJW-RR 1992, 201; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rdn 145).
  • OLG Bamberg, 19.07.2002 - 6 U 62/01

    Zulässigkeit der Befristung eines zu Zeiten der ehemaligen DDR begründeten

    a) In der Berufungsinstanz gehen beide Parteien davon aus, dass die von den Klägern behaupteten Angaben der Beklagten über das am verkauften Grundstück bestehende obligatorische Besitzrecht des ##### keinen Sachmangel, sondern einen Rechtsmangel i.S.d. § 434 a. F. BGB begründen und Ansprüche gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 f. a. F. BGB , bei einem wie hier grundsätzlich behebbaren Rechtsmangel also Schadensersatzansprüche gemäß § 326 Abs. 1 a. F. BGB , auslösen könnten, wenn sich diese behaupteten Angaben als unzutreffend herausstellten (vgl. BGH NJW 91, 2700, 2701; BGH NJW-RR 92, 201, 202; Palandt, BGB , 61. Aufl., Rdnr. 3 zu §§ 440, 441 a. F.; s. auch Ziff. II.3. der Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 1.12.2000, Bl. 86 ff. d. A.).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.1999 - 9 U 270/98

    Kenntnis des Käufers von einem Rechtsmangel der vermieteten Sache

    Dementsprechend hat der BGH eine Kenntnis verneint, wenn der Käufer zwar das Miet- oder Pachtverhältnis als solches kannte, ihm jedoch eine vom Verkäufer vereinbarte Verlängerung unbekannt geblieben war oder der Verkäufer eine vorzeitige Beendigung in Aussicht gestellt hatte (vgl. BGH WM 1972, 556, 557; BGH 1988, 79; BGH NJW 1991, 2700; BGH NJW-RR 1992, 201, 202).
  • LG Landshut, 19.08.2021 - 81 O 305/21

    Räumungsvergleiche, Ende des Mietverhältnisses, Beschaffenheitsvereinbarung,

    Auch kann das Bestehen eines Mietvertrages über die Kaufsache, auf das sich der Mieter gem. § 566 BGB auch gegenüber dem neuen Eigentümer berufen kann, einen Rechtsmangel im Sinne des § 435 BGB darstellen (BGH, DNotZ 1992, 655).
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